BÜHNEN-FONTÄNEN haben, je nach Typ, eine Brenndauer zwischen ca. 3,0 und 60 Sekunden und eine Effekt-Höhe zwischen ca. 2 und 10 Metern.
Die besondere Charakteristik einer Bühnen-Fontäne besteht darin, dass der Funken-Strahl in der Regel vom Beginn der Zündung bis zum Ende des Effekts relativ gleich hoch abbrennt. Dies liegt daran, dass der pyrotechnische Satz im Inneren der Zylinder-förmigen Hülse gleichmäßig von der Düse aus nach unten hin wegbrennt. Anders verhält sich hingegen ein Vulkan. Hier vergrößert sich im Verlauf des Abbrands die Oberfläche des pyrotechnischen Satzes, die im Inneren der Kegel-förmigen Hülse zeitgleich abbrennt laufend. Die Düse bleibt aber trotz ansteigendem Verbrennungsgas-Volumen immer gleich groß, dementsprechend erhöht sich der Gasdruck im Inneren des Vulkans und der Funken-Effekt steigert sich im Verlauf des Abbrands kontinuierlich.
Die besondere Charakteristik einer Bühnen-Fontäne besteht darin, dass der Funken-Strahl in der Regel vom Beginn der Zündung bis zum Ende des Effekts relativ gleich hoch abbrennt. Dies liegt daran, dass der pyrotechnische Satz im Inneren der Zylinder-förmigen Hülse gleichmäßig von der Düse aus nach unten hin wegbrennt. Anders verhält sich hingegen ein Vulkan. Hier vergrößert sich im Verlauf des Abbrands die Oberfläche des pyrotechnischen Satzes, die im Inneren der Kegel-förmigen Hülse zeitgleich abbrennt laufend. Die Düse bleibt aber trotz ansteigendem Verbrennungsgas-Volumen immer gleich groß, dementsprechend erhöht sich der Gasdruck im Inneren des Vulkans und der Funken-Effekt steigert sich im Verlauf des Abbrands kontinuierlich.
Alle uns bekannten Bühnen-Fontänen können technisch gesehen in jeder beliebigen Lage abgebrannt werden und auch für Schub-Effekte genutzt werden. Die Angaben in der Bedienungsanleitung vom Bühnen-Fontänen der Kategorie T1 begrenzen den Abbrand für Laien jedoch häufig auf die Zündung mit Ausstoß senkrecht nach oben.
Eine sonstige Verwendung fällt in Deutschland jedoch (je nach Hersteller-Vorgabe) unter die Definition einer „anderweitigen Verwendung als vom Hersteller, beziehungsweise in der Bedienungsanleitung vorgesehen“ und ist somit gemäß §20, Absatz 3 der ersten SprengV. Personen mit Fachkenntnissen vorbehalten.
Bühnen-Fontänen sind in der Kategorie T1 oder T2 angesiedelt. Abgabe nur gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Weitere Infos können Sie unserer Bühnen-Pyrotechnik-Preisliste entnehmen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden. Gerne beraten wir sie auch persönlich.
Eine sonstige Verwendung fällt in Deutschland jedoch (je nach Hersteller-Vorgabe) unter die Definition einer „anderweitigen Verwendung als vom Hersteller, beziehungsweise in der Bedienungsanleitung vorgesehen“ und ist somit gemäß §20, Absatz 3 der ersten SprengV. Personen mit Fachkenntnissen vorbehalten.
Bühnen-Fontänen sind in der Kategorie T1 oder T2 angesiedelt. Abgabe nur gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Weitere Infos können Sie unserer Bühnen-Pyrotechnik-Preisliste entnehmen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden. Gerne beraten wir sie auch persönlich.