Der Ausbildungslehrplan der Fachkraft für Veranstaltungstechnik sieht im dritten Ausbildungsjahr unter anderem das Einsetzen und Bewerten von Pyrotechnik und Spezialeffekten vor. Viele Ausbildungsbetriebe können die die hier geforderten Ausbildunginhalte hausintern nicht (bzw. nur teilweise) vermitteln.
Für die Azubis dieser Betriebe bieten wir Kompaktschulungen an, bei denen wir innerhalb von 1-2 Tagen rechtliche Grundlagen, sowie Gefährdungsbeurteilung von Effekten schulen. Zusätzlich bekommen die Azubis einen praktischen Überblick über auf dem Markt verfügbare Effektgeräte und zugehörige Verbrauchsmaterialien.
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