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Bühnenpyrotechnik

Fire, Ice and Magic hat immer einen großen Bestand an Bühnenpyrotechnik verschiedenster Hersteller auf Lager. Darunter Produkte von LeMaitre, Ultratec (Pyropak / Angelfire), Next-FX, RES-Pyrotechnics, Wells, Nico, Weco-Feuerwerk, PGE (Pyrotrade), Bavaria Fireworks, Safex, Pyro-Genie, Köhler, Surex, Meta-Pyro, Schaffler, Sobbe, Evolition-Pyrotechnics, Europla und Heron.

All diese Produkte in sämtlichen verfügbaren Varianten (Farben, Steighöhen, verschiedene Brenndauer, etc.) tagesaktuell auf unserer Homepage aufzulisten wäre ein extrem großer Aufwand. Wir beschränken uns daher hier auf die Online-Präsentation der einzelnen Effekt-Typen. Alle weiteren Informationen zu verfügbaren Lagerbeständen, Preisen, Mengenrabatten, benötigten Sicherheitsabständen, Zulassungsnummern, etc. bekommen Sie gerne auf Anfrage telefonisch oder per Email. Gerne nehmen wir uns die Zeit um sie ausführlich zu beraten. Da wir alle von uns angebotenen Produkte nicht nur vertreiben, sondern selbst regelmäßig bei unseren Dienstleistungsaufträgen verwenden kennen wir unsere Ware sehr genau und unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des optimalen Effekts für Ihr Vorhaben. Unten auf dieser Seite haben wir Ihnen noch einige juristische Hinweise zusammengestellt.
Juristische Hinweise zu den hier angebotenen Effekt-Materialien: Alle hier angebotenen Artikel die unter das Sprengstoff-Gesetz fallen sein CE-zertifizierte Produkte, die rein generell EU-weit verwendet werden können. Die Verwendung kann jedoch von Mitgliedsland zu Mitgliedsland unterschiedlichen Auflagen / Genehmigungs-Verfahren unterliegen. Bitte beachten Sie, die örtlichen Regelungen. Wichtig: Sicherheitshinweise müssen immer in der Landessprache des jeweiligen Verwendungslandes auf dem Artikel und der Verpackung aufgedruckt sein. All unsere Artikel haben deutsche Aufdrucke und dürfen somit im Deutsch-sprachigen Raum verwendet werden. Je nach Hersteller sind auch Sicherheits-Hinweise in anderen Sprachen aufgedruckt. Sollten sie bei uns gekaufte Artikel in ein anderes EU-Land verbringen wollen, erfragen Sie bitte vorher bei uns ob die Artikel entsprechende mehrsprachige Beschriftungen aufweisen.

Die bei uns erhältlichen Effekt-Materialien sind (sofern sie unter das SprengG. fallen) in folgende Kategorien eingeteilt…

KATEGORIE T1: Bühnenpyrotechnik und Anzündmittel der Kategorie darf ganzjährig an volljährige Personen abgegeben werden. Typische Beispiele sind Bühnenfontänen, Bühnenblitze, pyrotechnische Konfetti-Kartuschen, Bengal-Effekte, el. Anzünder, etc. Die Verwendung von T1-Gegenständen ist, anders als bei Feuerwerkskörpern, nicht an bestimmte Zeitfenster (z.B. nur an Silvester) gebunden, sondern darf ganzjährig erfolgen.
Sie ist in Deutschland jedoch auf bestimmte Verwendungszwecke gebunden (z. B. Showeffekte / szenisch begründete Effekte für Bühnen-Produktionen, Dreharbeiten, TV-Aufzeichnungen, Fotoshootings, Lagedarstellung für Übungen von BOS, etc.) Die Verwendungs-Auflagen sind in §23 der ersten SprengV. geregelt.
WICHTIGER HINWEIS: Gemäß §20, Absatz 3 der ersten SprengV. dürfen Laien pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 nur gemäß Bedienungs-Anleitung verwenden. Verwender mit Fachkenntnissen (Erlaubnis- und Befähigungsschein-Inhaber) dürfen Gegenstände der Kategorie T1 unter bestimmten Voraussetzungen (Gefährdungs-Beurteilung, Sicherheitsabstands-Berechnung, ausgiebige Erprobung, Kompensationsmaßnahmen, etc.) auch anders verwenden, als der Hersteller oder die Bedienungsanleitung es vorsieht. Unter anderen dürfen sie pyrotechnische Gegenstände die gemäß Aufdruck „NUR ZUR VERWENDUNG IM FREIEN“ vorgesehen sind auch Indoor verwenden. Voraussetzung hierfür entnehmen Sie bitte dem Gesetzestext und den zugehörigen Kommentaren.

KATEGORIE T2: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2 sind ausschließlich für Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen und werden daher von uns ausschließlich an Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG, bzw. deren bestellte Befähigungsschein- Inhaber nach § 20 SprengG. abgegeben.
Typische Produkte der Kategorie T2 sind Einschuss-Simulatoren, Zwei-Komponenten-Blitzpulver, größere Feuertöpfe und Kometen, Zerleger-Effekte, extrem laute Bühnenknallkörper, etc.

KATEGORIE P1: In diese Kategorie fällt der Großteil der Anzündmittel, z. B. Anzündschnüre, Anzündklebebänder, die meisten el. Anzünder, etc. Aber auch pyrotechnische Artikel die primär technischen Zwecken dienen sollen (z. B. Modellraketen, Schallmess-Patronen, Seenotfackeln, Signalrauch etc.) fallen in die Kategorie P2.
Gegenstände der Kategorie P1 dürfen nur an volljährige Personen abgegeben werden. Bezüglich der Verwendung verweisen wir auch hier auf §23 der ersten SprengV.

KATEGORIE P2: In die Kategorie P2 fällt unter anderem Stoppine, aber auch sonstige pyrotechnische Produkte für technische Anwendungen, die aufgrund ihres Gefährungspotenzials besondere Fachkenntnisse erfordern. Abgabe nur an Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG, bzw. deren bestellte Befähigungsschein- Inhaber nach § 20 SprengG.

Privatpersonen die bei uns pyrotechnische Gegenstände der oben genannten Kategorien bestellen bitten wir uns bei Ihrer ersten Bestellung unaufgefordert einen Altersnachweis zuzusenden. Gewerbliche Verwender wie Theater, Veranstaltungstechnik-Dienstleister, Feuerwehren, etc. müssen dies nicht tun.

Für weitere Informationen zu diesem Produkt kontaktieren Sie uns!

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