Wie werde ich Pyrotechniker?
Mehrmals pro Monat erreichen uns Emails, Anrufe und Bewerbungen von Menschen, die den Beruf des Pyrotechnikers erlernen möchten. Leider haben wir nicht immer die Zeit uns mit allen Fragen und Anliegen ausreichend zu beschäftigen. Daher haben wir hier ein paar allgemeine Informationen zusammengefasst.
Zunächst sei gesagt, dass es wesentlich leichter ist Pyrotechniker zu werden, als Pyrotechniker zu sein. Die große Anzahl von Leuten, für die Pyrotechniker ein Traumberuf ist, sorgt für viel Konkurrenz in unserem Geschäft. Durchsucht man das Internet nach Pyrotechnik-Firmen, findet man alleine in Deutschland über hundert Webseiten. Viele dieser Firmen sind nach wenigen Monaten wieder verschwunden. Nur wenige schaffen es, sich dauerhaft über Wasser zu halten. Noch weniger können einen oder gar mehrere Menschen ernähren. Die meisten Firmen werden daher nur nebenberuflich betrieben. Entsprechend gering sind die Chancen eine Festanstellung als Pyrotechniker zu finden, da meistens auch die Inhaber nur nebenberuflich arbeiten.
Eine freiberufliche Nebentätigkeit ist da schon eher möglich. Die Anzahl der Firmen, die in Deutschland fest angestellte Pyrotechniker hauptberuflich beschäftigen, dürfte man an zwei Händen abzählen können.
Zunächst sei gesagt, dass es wesentlich leichter ist Pyrotechniker zu werden, als Pyrotechniker zu sein. Die große Anzahl von Leuten, für die Pyrotechniker ein Traumberuf ist, sorgt für viel Konkurrenz in unserem Geschäft. Durchsucht man das Internet nach Pyrotechnik-Firmen, findet man alleine in Deutschland über hundert Webseiten. Viele dieser Firmen sind nach wenigen Monaten wieder verschwunden. Nur wenige schaffen es, sich dauerhaft über Wasser zu halten. Noch weniger können einen oder gar mehrere Menschen ernähren. Die meisten Firmen werden daher nur nebenberuflich betrieben. Entsprechend gering sind die Chancen eine Festanstellung als Pyrotechniker zu finden, da meistens auch die Inhaber nur nebenberuflich arbeiten.
Eine freiberufliche Nebentätigkeit ist da schon eher möglich. Die Anzahl der Firmen, die in Deutschland fest angestellte Pyrotechniker hauptberuflich beschäftigen, dürfte man an zwei Händen abzählen können.
Welche Tätigkeitsgebiete gibt es für Pyrotechniker?
Pyrotechniker arbeiten in verschiedensten Bereichen. Am häufigsten dürfte wohl der Bereich des Großfeuerwerks sein. Diese Tätigkeit ist in der Regel mit viel körperlicher Anstrengung verbunden, was vor allem daran liegt, dass das Equipment, wie etwa die Abschussrohre, viel wiegt. Hinzu kommt, dass Großfeuerwerker bei jedem Wetter draußen arbeiten müssen. Gerade bei Regen und Schnee, aber auch bei extremer Hitze ist das nicht immer ein Vergnügen.
Ein weiterer Bereich ist die so genannte „Bühnenpyrotechnik“. Hier arbeitet man teilweise drinnen, teilweise aber auch draußen. (z.B. auf Freilichtbühnen) Bühnenpyrotechniker arbeiten aufgrund der kleineren Sicherheitsabstände in der Regel mit wesentlich kleinerem und exakterem Material, als Großfeuerwerker. In Theatern führen sie szenisch begründete Effekte durch. (z.B. Kostümeinschüsse) Bei Konzerten und Shows hingegen, sind es eher „Eyecatcher“ ohne szenischen Bezug, wie etwa Fontänen-Fronten, Konfettikanonen o. ä. gefragt. Häufig müssen Bühnenpyrotechniker hierzu auch mit den entsprechenden Produktionen auf Tour gehen und sind dann wochen-, oder sogar monatelang unterwegs. Am Theater hingegen üben Pyrotechniker ihre Tätigkeit in der Regel nur nebenbei aus und arbeiten ansonsten in einem anderen Beruf, z.B. als Requisiteur.
Im Filmbereich werden Pyrotechniker gebraucht, um Dinge wie Explosionen, Brände, Einschüsse, etc. zu simulieren. Meistens beschränkt sich ihre Tätigkeit aber nicht nur auf pyrotechnische Effekte, sondern auch auf sonstige Spezialeffekte wie etwa Regen, Schnee, Wind, Nebel, Crashglas, Bau spezieller Requisiten, etc.
Vereinzelt arbeiten Pyrotechniker auch an der Entwicklung und Herstellung pyrotechnischer Artikel, wie etwa Seenotfeuerwerk, Silvester- und Großfeuerwerk, sowie Bühnenpyrotechnik und technische Artikel wie etwa Airbags, Darstellungsmittel usw.
Pyrotechniker ist kein anerkannter Ausbildungs-Beruf, sondern eine Zusatzqualifikation. Am Art-verwantesten dürfte die Ausbildung zur „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ sein. Diesen Ausbildungsberuf kann man auch bei Fire, Ice and Magic erlernen.
Ein weiterer Bereich ist die so genannte „Bühnenpyrotechnik“. Hier arbeitet man teilweise drinnen, teilweise aber auch draußen. (z.B. auf Freilichtbühnen) Bühnenpyrotechniker arbeiten aufgrund der kleineren Sicherheitsabstände in der Regel mit wesentlich kleinerem und exakterem Material, als Großfeuerwerker. In Theatern führen sie szenisch begründete Effekte durch. (z.B. Kostümeinschüsse) Bei Konzerten und Shows hingegen, sind es eher „Eyecatcher“ ohne szenischen Bezug, wie etwa Fontänen-Fronten, Konfettikanonen o. ä. gefragt. Häufig müssen Bühnenpyrotechniker hierzu auch mit den entsprechenden Produktionen auf Tour gehen und sind dann wochen-, oder sogar monatelang unterwegs. Am Theater hingegen üben Pyrotechniker ihre Tätigkeit in der Regel nur nebenbei aus und arbeiten ansonsten in einem anderen Beruf, z.B. als Requisiteur.
Im Filmbereich werden Pyrotechniker gebraucht, um Dinge wie Explosionen, Brände, Einschüsse, etc. zu simulieren. Meistens beschränkt sich ihre Tätigkeit aber nicht nur auf pyrotechnische Effekte, sondern auch auf sonstige Spezialeffekte wie etwa Regen, Schnee, Wind, Nebel, Crashglas, Bau spezieller Requisiten, etc.
Vereinzelt arbeiten Pyrotechniker auch an der Entwicklung und Herstellung pyrotechnischer Artikel, wie etwa Seenotfeuerwerk, Silvester- und Großfeuerwerk, sowie Bühnenpyrotechnik und technische Artikel wie etwa Airbags, Darstellungsmittel usw.
Pyrotechniker ist kein anerkannter Ausbildungs-Beruf, sondern eine Zusatzqualifikation. Am Art-verwantesten dürfte die Ausbildung zur „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ sein. Diesen Ausbildungsberuf kann man auch bei Fire, Ice and Magic erlernen.
Welche Ausbildungsvoraussetzungen gibt es?
Zunächst muss man sich beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz (in einigen Bundesländern auch beim Gewerbeaufsichtsamt) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ beantragen. Dieses Dokument ist vergleichbar mit einem polizeilichen Führungszeugnis, nur wesentlich umfangreicher. Wer Vorstrafen oder laufende Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Sprengstoffen, Drogen oder Gewaltdelikten hat, darf nicht an einem entsprechenden Lehrgang teilnehmen.
Des Weiteren muss man körperlich und geistig für die Tätigkeit als Pyrotechniker geeignet sein und mindestens 21 Jahre alt sein.
Hinzu kommt noch der Nachweis der praktischen Erfahrung für das jeweilige Tätigkeitsfeld. Im Einzelnen bedeutet dies...
...für den Bühnenpyrotechniker-Lehrgang (auch Theaterpyrotechniker-Lehrgang genannt) den Nachweis einer entsprechenden Ausbildung in einem Bühnen-Beruf, z.B. Meister für Veranstaltungstechnik, Beleuchtungsmeister, Requisiteur, etc., alternativ zu einer anerkannten Ausbildung auch eine mindesten einjährige vergleichbare Tätigkeit + die Mitwirkung an mindestens 15 pyrotechnischen Bühneneffekten.
... für den Großfeuerwerker-Lehrgang den Nachweis über die Teilnahme an 26 Großfeuerwerken.
... für den Filmpyrotechniker-Lehrgang (auch Sonderlehrgang Pyrotechnik genannt) den Nachweis über die Teilnahme an 10 Filmeffekten mit Sprengstoff (z.B. Schwarzpulver oder plastische Sprengstoffe), sowie den Nachweis über die vorherige Teilnahme an einem der beiden oben genannten Lehrgänge.
Wie bekomme ich Teilnahmenachweise für den entsprechenden Lehrgang?
Die Teilnahmenachweise stellt in der Regel der verantwortliche Pyrotechniker der Firma, bei der man mitarbeitet, aus (bzw. das Theater wo man arbeitet). Der Nachweis muss schriftlich vorliegen und kann formlos erstellt werden. Einige Lehrgangsträger bieten auch Sammelhefte an, in denen entsprechende Eintragungen gemacht werden können.
Im Nachweis sollten Dinge wie etwa Art und Anzahl der verwendeten Explosivstoffe, sowie Ort, Zeitpunkt und Anlass der Effekte vermerkt sein. Außerdem der Name des Teilnehmers und der ausführenden Firma. Als Beweis können Behördengenehmigungen o. ä. beigefügt werden.
Die Teilnahmebescheinigungen dienen als Nachweis der praktischen Erfahrung. In den Lehrgängen selbst wird dann in erster Linie die zugehörige Theorie, wie etwa das Sprengstoffrecht, die Versammlungsstätten-Verordnung und Berufsgenossenschaftliche Regelungen vermittelt.
Das Hauptproblem bei diesem Verfahren ist, dass viele Firmen sich aus Angst vor Konkurrenz weigern, entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Dies ist vor allem im Bereich der Großfeuerwerkerei häufig der Fall. An Theatern hingegen gibt es derartige Ängste hingegen in der Regel nicht.
Manche Firmen nehmen auch mit Absicht nur Helfer, die möglichst weit weg wohnen, damit diese ihnen später nicht das „Revier“ streitig machen. Oft verlangt man von Hilfskräften, die eine Teilnahmebescheinigung für ihre Mithilfe haben wollen, dass diese im Gegenzug umsonst arbeiten.
Von der Mitarbeit bei Firmen mit derart unseriösen Praktiken raten wir dringend ab! In einer seriösen Firma wird ein Helfer selbstverständlich für seine Arbeit bezahlt. Außerdem sollten Helfer immer darauf achten, dass der Arbeitgeber sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmeldet, damit sie bei Arbeitsunfällen auch entsprechend versichert sind.
Für den Praxis-Nachweis beim Großfeuerwerker-Lehrgang bieten einige Firmen auch so genannte „Schulungsfeuerwerke“ gegen Bezahlung an.
Hierbei zahlen die Teilnehmer die Kosten für das Feuerwerk selbst und werden im Gegenzug in den Umgang mit den entsprechenden Materialien eingewiesen.
Vorteil dieser Schulungsfeuerwerke ist, dass die Teilnehmer in der Regel in recht kurzer Zeit viel lernen können und vielseitig eingesetzt werden.
Der Nachteil ist, dass bei den Anbietern von Schulungsfeuerwerken das Verhältnis zwischen Teilnehmern und verwendetem Material meist nicht mit einem „richtigen“ Feuerwerk zu vergleichen ist.
Die Teilnehmer bekommen zwar im „Schnellverfahren“ einen Überblick über die Techniken des Feuerwerks, echte Routine werden sie hier aber nicht bekommen.
Außerdem ist die Teilnahme an Schulungsfeuerwerken mit relativ hohen Kosten verbunden, was die Ausbildung nicht für jeden finanzierbar macht.
Unsere Tipps an alle Feuerwerksbegeisterten, die sich eine Stelle als Helfer suchen wollen:
Auch wenn der Wunsch das Feuerwerken zu erlernen noch so groß ist, Firmen die Arbeit ohne Bezahlung fordern, sollte man eine klare Absage erteilen!
Die Arbeit mit Explosivstoffen bringt ein hohes Risiko mit sich. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Feuerwerksfirma bei der Sie mithelfen sie bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Spielen Sie mit offenen Karten. Besprechen Sie Ihren Wunsch nach Teilnahmebescheinigungen für die Zulassung zu einem entsprechenden Lehrgang vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit. Das deutsche Arbeitsrecht verpflichtet Arbeitgeber zur Erstellung eines wahrheitsgemäßen Arbeitszeugnisses. Dazu zählt auch das Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen für Helfer. Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stimmt und der Arbeitgeber keine Konkurrenz durch Sie befürchten muss, sollte die Ausstellung entsprechender Bescheinigung eigentlich kein Problem sein. Schließlich ist es ja auch im Interesse eines Arbeitgebers, wenn sich seine Mitarbeiter fortbilden.
Bei Fire, Ice and Magic bekommt jeder Mitarbeiter auf Wunsch Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Darüber hinaus übernehmen wir in der Regel auch einen Teil der Lehrgangskosten. (Bei Vollzeitkräften tragen wir die kompletten Lehrgangskosten) Loyale und gut motivierte Mitarbeiter sind die Folge.
Bei einem guten Ausbildungsbetrieb sollte den Mitarbeitern so viel Wissen wie möglich vermittelt werden. Firmen, die ihre Helfer nur zum „Kistenschleppen“ benutzen, eignen sich nicht unbedingt, um dort die Arbeit eines Pyrotechnikers zu erlernen.
Des Weiteren muss man körperlich und geistig für die Tätigkeit als Pyrotechniker geeignet sein und mindestens 21 Jahre alt sein.
Hinzu kommt noch der Nachweis der praktischen Erfahrung für das jeweilige Tätigkeitsfeld. Im Einzelnen bedeutet dies...
...für den Bühnenpyrotechniker-Lehrgang (auch Theaterpyrotechniker-Lehrgang genannt) den Nachweis einer entsprechenden Ausbildung in einem Bühnen-Beruf, z.B. Meister für Veranstaltungstechnik, Beleuchtungsmeister, Requisiteur, etc., alternativ zu einer anerkannten Ausbildung auch eine mindesten einjährige vergleichbare Tätigkeit + die Mitwirkung an mindestens 15 pyrotechnischen Bühneneffekten.
... für den Großfeuerwerker-Lehrgang den Nachweis über die Teilnahme an 26 Großfeuerwerken.
... für den Filmpyrotechniker-Lehrgang (auch Sonderlehrgang Pyrotechnik genannt) den Nachweis über die Teilnahme an 10 Filmeffekten mit Sprengstoff (z.B. Schwarzpulver oder plastische Sprengstoffe), sowie den Nachweis über die vorherige Teilnahme an einem der beiden oben genannten Lehrgänge.
Wie bekomme ich Teilnahmenachweise für den entsprechenden Lehrgang?
Die Teilnahmenachweise stellt in der Regel der verantwortliche Pyrotechniker der Firma, bei der man mitarbeitet, aus (bzw. das Theater wo man arbeitet). Der Nachweis muss schriftlich vorliegen und kann formlos erstellt werden. Einige Lehrgangsträger bieten auch Sammelhefte an, in denen entsprechende Eintragungen gemacht werden können.
Im Nachweis sollten Dinge wie etwa Art und Anzahl der verwendeten Explosivstoffe, sowie Ort, Zeitpunkt und Anlass der Effekte vermerkt sein. Außerdem der Name des Teilnehmers und der ausführenden Firma. Als Beweis können Behördengenehmigungen o. ä. beigefügt werden.
Die Teilnahmebescheinigungen dienen als Nachweis der praktischen Erfahrung. In den Lehrgängen selbst wird dann in erster Linie die zugehörige Theorie, wie etwa das Sprengstoffrecht, die Versammlungsstätten-Verordnung und Berufsgenossenschaftliche Regelungen vermittelt.
Das Hauptproblem bei diesem Verfahren ist, dass viele Firmen sich aus Angst vor Konkurrenz weigern, entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Dies ist vor allem im Bereich der Großfeuerwerkerei häufig der Fall. An Theatern hingegen gibt es derartige Ängste hingegen in der Regel nicht.
Manche Firmen nehmen auch mit Absicht nur Helfer, die möglichst weit weg wohnen, damit diese ihnen später nicht das „Revier“ streitig machen. Oft verlangt man von Hilfskräften, die eine Teilnahmebescheinigung für ihre Mithilfe haben wollen, dass diese im Gegenzug umsonst arbeiten.
Von der Mitarbeit bei Firmen mit derart unseriösen Praktiken raten wir dringend ab! In einer seriösen Firma wird ein Helfer selbstverständlich für seine Arbeit bezahlt. Außerdem sollten Helfer immer darauf achten, dass der Arbeitgeber sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmeldet, damit sie bei Arbeitsunfällen auch entsprechend versichert sind.
Für den Praxis-Nachweis beim Großfeuerwerker-Lehrgang bieten einige Firmen auch so genannte „Schulungsfeuerwerke“ gegen Bezahlung an.
Hierbei zahlen die Teilnehmer die Kosten für das Feuerwerk selbst und werden im Gegenzug in den Umgang mit den entsprechenden Materialien eingewiesen.
Vorteil dieser Schulungsfeuerwerke ist, dass die Teilnehmer in der Regel in recht kurzer Zeit viel lernen können und vielseitig eingesetzt werden.
Der Nachteil ist, dass bei den Anbietern von Schulungsfeuerwerken das Verhältnis zwischen Teilnehmern und verwendetem Material meist nicht mit einem „richtigen“ Feuerwerk zu vergleichen ist.
Die Teilnehmer bekommen zwar im „Schnellverfahren“ einen Überblick über die Techniken des Feuerwerks, echte Routine werden sie hier aber nicht bekommen.
Außerdem ist die Teilnahme an Schulungsfeuerwerken mit relativ hohen Kosten verbunden, was die Ausbildung nicht für jeden finanzierbar macht.
Unsere Tipps an alle Feuerwerksbegeisterten, die sich eine Stelle als Helfer suchen wollen:
Auch wenn der Wunsch das Feuerwerken zu erlernen noch so groß ist, Firmen die Arbeit ohne Bezahlung fordern, sollte man eine klare Absage erteilen!
Die Arbeit mit Explosivstoffen bringt ein hohes Risiko mit sich. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Feuerwerksfirma bei der Sie mithelfen sie bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Spielen Sie mit offenen Karten. Besprechen Sie Ihren Wunsch nach Teilnahmebescheinigungen für die Zulassung zu einem entsprechenden Lehrgang vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit. Das deutsche Arbeitsrecht verpflichtet Arbeitgeber zur Erstellung eines wahrheitsgemäßen Arbeitszeugnisses. Dazu zählt auch das Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen für Helfer. Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stimmt und der Arbeitgeber keine Konkurrenz durch Sie befürchten muss, sollte die Ausstellung entsprechender Bescheinigung eigentlich kein Problem sein. Schließlich ist es ja auch im Interesse eines Arbeitgebers, wenn sich seine Mitarbeiter fortbilden.
Bei Fire, Ice and Magic bekommt jeder Mitarbeiter auf Wunsch Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Darüber hinaus übernehmen wir in der Regel auch einen Teil der Lehrgangskosten. (Bei Vollzeitkräften tragen wir die kompletten Lehrgangskosten) Loyale und gut motivierte Mitarbeiter sind die Folge.
Bei einem guten Ausbildungsbetrieb sollte den Mitarbeitern so viel Wissen wie möglich vermittelt werden. Firmen, die ihre Helfer nur zum „Kistenschleppen“ benutzen, eignen sich nicht unbedingt, um dort die Arbeit eines Pyrotechnikers zu erlernen.
Wie läuft so ein Lehrgang ab?
Die Lehrgänge dauern in der Regel eine Woche und werden von privaten Lehrgangsträgern, wie etwa der Sprengschule Dresden durchgeführt. Am Ende der Woche gibt es eine Schriftliche und mündliche Prüfung (teilweise auch eine praktische Prüfung), die vom örtlich zuständigen Amt für Arbeitsschutz, bzw. Gewerbeaufsichtsamt abgenommen werden. Es gibt folgende Lehrgänge:
Bühnenpyrotechnik-Lehrgang (Theaterpyrotechnik-Lehrgang)
Großfeuerwerks-Lehrgang
Filmpyrotechnik-Lehrgang (Sonderlehrgang Pyrotechnik)
Hersteller-Lehrgang
Des Weiteren gibt es diverse artverwandte Lehrgänge, wie etwa verschiedene Sprenglehrgänge, Böllerschützenlehrgänge, etc.
Sobald man einen Lehrgang erfolgreich abgelegt hat, muss man innerhalb eines Jahres nachweisen, dass man die Tätigkeit als Pyrotechniker aufgenommen hat, sonst verfällt der Lehrgang. Spätestens alle 5 Jahre muss man an einem Wiederholungslehrgang (ohne Prüfung) teilnehmen. Alternativ zum Wiederholungs-Lehrgang kann man auch einen weiteren staatlich anerkannten Pyrotechniker-Lehrgang besuchen und so sein Tätigkeitsgebiet nach und nach erweitern.
Bühnenpyrotechnik-Lehrgang (Theaterpyrotechnik-Lehrgang)
Großfeuerwerks-Lehrgang
Filmpyrotechnik-Lehrgang (Sonderlehrgang Pyrotechnik)
Hersteller-Lehrgang
Des Weiteren gibt es diverse artverwandte Lehrgänge, wie etwa verschiedene Sprenglehrgänge, Böllerschützenlehrgänge, etc.
Sobald man einen Lehrgang erfolgreich abgelegt hat, muss man innerhalb eines Jahres nachweisen, dass man die Tätigkeit als Pyrotechniker aufgenommen hat, sonst verfällt der Lehrgang. Spätestens alle 5 Jahre muss man an einem Wiederholungslehrgang (ohne Prüfung) teilnehmen. Alternativ zum Wiederholungs-Lehrgang kann man auch einen weiteren staatlich anerkannten Pyrotechniker-Lehrgang besuchen und so sein Tätigkeitsgebiet nach und nach erweitern.
Wie geht es nach dem Lehrgang weiter & welche Rechtsformen gibt es für die Tätigkeit als Pyrotechniker?
Mit einem Lehrgang alleine kann man leider noch nicht viel anfangen. Für die Tätigkeit als Pyrotechniker hat der Gesetzgeber drei verschiedene Rechtsformen vorgesehen:
Eine Erlaubnis nach § 7 des SprengG. benötigen Personen oder Firmen, die selbstständig (also im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung) mit Pyrotechnik arbeiten wollen. Wer also beispielsweise selbst für Hochzeiten o. ä. Feuerwerke abbrennen will, muss diese Erlaubnis beim Amt für Arbeitsschutz, bzw. Gewerbeaufsichtsamt beantragen. Die Erteilung dieser Erlaubnis kostet einiges an Gebühren und wird in der Regel mit Auflagen verknüpft, z.B. Gewerbeschein, Nachweis einer Gewerbehaftpflichtversicherung, Nachweis von zugelassenen Lager- und Transportkapazitäten für Explosivstoffe. Die laufenden Kosten für einen § 7 Inhaber sind dementsprechend hoch. Wer nicht anstrebt von Pyrotechnik (zumindest Nebenberuflich) zu leben, sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Sonst wird daraus (finanziell gesehen) schnell ein Fass ohne Boden.
Einen Befähigungsschein nach § 20 benötigen Pyrotechniker, die im Auftrag eines Erlaubnisinhabers nach § 7 arbeiten wollen. Der § 7 Inhaber muss ihre Tätigkeit versichern. Ohne Anstellung bei einem § 7 Inhabers dürfen Inhaber eines Befähigungsscheins NICHT selbstständig tätig werden. Sie dürfen also z.B. nicht für Ihre privaten Zwecke ein Feuerwerk abbrennen, selbst wenn sie dabei keinerlei Gewinn / Umsatz erzielen. Ebenso dürfen Befähigungsscheininhaber KEINE Explosivstoffe erwerben, transportieren, lagern, etc. es sei denn sie tun dies im Auftrag eines § 7 Inhabers. Die Gebühren für die Ausstellung eines Befähigungsscheins sind im Vergleich zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des SprengG. relativ gering.
Eine Erlaubnis nach § 27 des SprengG. benötigt derjenige, der ohne Gewinnabsichten (z.B. Böllerschützen zur Brauchtumspflege) mit Explosivstoffen umgehen will. Auch die Erlaubnis nach § 27 wird in der Regel nur unter Auflagen, wie etwa Nachweis einer Haftpflichtversicherung, erteilt. Zusätzlich gibt es meist noch Mengenbeschränkungen für den Erwerb von Explosivstoffen. Eine Tätigkeit für einen Auftraggeber ist nicht zulässig, auch wenn hierbei kein Gewinn erzielt wird.
Wer nun aber glaubt mit der Erteilung einer Erlaubnis, bzw. eines Befähigungsscheins könnte er ohne weiteres drauflos feuern, der irrt leider. Auch Erlaubnis-, bzw. Befähigungsscheininhaber müssen ihre Feuerwerke, bzw. pyrotechnischen Effekte 14 Tage vorher bei den zuständigen Behörden (Amt für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsicht) anmelden, bzw. unter Umständen sogar ausdrücklich genehmigt bekommen. (z. B. in Versammlungsstätten). Das gilt leider auch an Silvester. (ausgenommen frei verkäufliches Feuerwerk der Kategorie F2) Ohnehin ist es leider nicht so, dass Pyrotechniker den Großteil ihrer Zeit mit dem „verpulvern“ von Explosivstoffen verbringen. Die meiste Zeit verbringt ein Pyrotechniker am Schreibtisch mit dem Einholen von Genehmigungen, Planungen, Bestellungen, Rechnungen, Steuererklärungen...
Mit einem Lehrgang alleine kann man leider noch nicht viel anfangen. Für die Tätigkeit als Pyrotechniker hat der Gesetzgeber drei verschiedene Rechtsformen vorgesehen:
Eine Erlaubnis nach § 7 des SprengG. benötigen Personen oder Firmen, die selbstständig (also im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung) mit Pyrotechnik arbeiten wollen. Wer also beispielsweise selbst für Hochzeiten o. ä. Feuerwerke abbrennen will, muss diese Erlaubnis beim Amt für Arbeitsschutz, bzw. Gewerbeaufsichtsamt beantragen. Die Erteilung dieser Erlaubnis kostet einiges an Gebühren und wird in der Regel mit Auflagen verknüpft, z.B. Gewerbeschein, Nachweis einer Gewerbehaftpflichtversicherung, Nachweis von zugelassenen Lager- und Transportkapazitäten für Explosivstoffe. Die laufenden Kosten für einen § 7 Inhaber sind dementsprechend hoch. Wer nicht anstrebt von Pyrotechnik (zumindest Nebenberuflich) zu leben, sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Sonst wird daraus (finanziell gesehen) schnell ein Fass ohne Boden.
Einen Befähigungsschein nach § 20 benötigen Pyrotechniker, die im Auftrag eines Erlaubnisinhabers nach § 7 arbeiten wollen. Der § 7 Inhaber muss ihre Tätigkeit versichern. Ohne Anstellung bei einem § 7 Inhabers dürfen Inhaber eines Befähigungsscheins NICHT selbstständig tätig werden. Sie dürfen also z.B. nicht für Ihre privaten Zwecke ein Feuerwerk abbrennen, selbst wenn sie dabei keinerlei Gewinn / Umsatz erzielen. Ebenso dürfen Befähigungsscheininhaber KEINE Explosivstoffe erwerben, transportieren, lagern, etc. es sei denn sie tun dies im Auftrag eines § 7 Inhabers. Die Gebühren für die Ausstellung eines Befähigungsscheins sind im Vergleich zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des SprengG. relativ gering.
Eine Erlaubnis nach § 27 des SprengG. benötigt derjenige, der ohne Gewinnabsichten (z.B. Böllerschützen zur Brauchtumspflege) mit Explosivstoffen umgehen will. Auch die Erlaubnis nach § 27 wird in der Regel nur unter Auflagen, wie etwa Nachweis einer Haftpflichtversicherung, erteilt. Zusätzlich gibt es meist noch Mengenbeschränkungen für den Erwerb von Explosivstoffen. Eine Tätigkeit für einen Auftraggeber ist nicht zulässig, auch wenn hierbei kein Gewinn erzielt wird.
Wer nun aber glaubt mit der Erteilung einer Erlaubnis, bzw. eines Befähigungsscheins könnte er ohne weiteres drauflos feuern, der irrt leider. Auch Erlaubnis-, bzw. Befähigungsscheininhaber müssen ihre Feuerwerke, bzw. pyrotechnischen Effekte 14 Tage vorher bei den zuständigen Behörden (Amt für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsicht) anmelden, bzw. unter Umständen sogar ausdrücklich genehmigt bekommen. (z. B. in Versammlungsstätten). Das gilt leider auch an Silvester. (ausgenommen frei verkäufliches Feuerwerk der Kategorie F2) Ohnehin ist es leider nicht so, dass Pyrotechniker den Großteil ihrer Zeit mit dem „verpulvern“ von Explosivstoffen verbringen. Die meiste Zeit verbringt ein Pyrotechniker am Schreibtisch mit dem Einholen von Genehmigungen, Planungen, Bestellungen, Rechnungen, Steuererklärungen...
Eine Erlaubnis nach § 7 des SprengG. benötigen Personen oder Firmen, die selbstständig (also im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung) mit Pyrotechnik arbeiten wollen. Wer also beispielsweise selbst für Hochzeiten o. ä. Feuerwerke abbrennen will, muss diese Erlaubnis beim Amt für Arbeitsschutz, bzw. Gewerbeaufsichtsamt beantragen. Die Erteilung dieser Erlaubnis kostet einiges an Gebühren und wird in der Regel mit Auflagen verknüpft, z.B. Gewerbeschein, Nachweis einer Gewerbehaftpflichtversicherung, Nachweis von zugelassenen Lager- und Transportkapazitäten für Explosivstoffe. Die laufenden Kosten für einen § 7 Inhaber sind dementsprechend hoch. Wer nicht anstrebt von Pyrotechnik (zumindest Nebenberuflich) zu leben, sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Sonst wird daraus (finanziell gesehen) schnell ein Fass ohne Boden.
Einen Befähigungsschein nach § 20 benötigen Pyrotechniker, die im Auftrag eines Erlaubnisinhabers nach § 7 arbeiten wollen. Der § 7 Inhaber muss ihre Tätigkeit versichern. Ohne Anstellung bei einem § 7 Inhabers dürfen Inhaber eines Befähigungsscheins NICHT selbstständig tätig werden. Sie dürfen also z.B. nicht für Ihre privaten Zwecke ein Feuerwerk abbrennen, selbst wenn sie dabei keinerlei Gewinn / Umsatz erzielen. Ebenso dürfen Befähigungsscheininhaber KEINE Explosivstoffe erwerben, transportieren, lagern, etc. es sei denn sie tun dies im Auftrag eines § 7 Inhabers. Die Gebühren für die Ausstellung eines Befähigungsscheins sind im Vergleich zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des SprengG. relativ gering.
Eine Erlaubnis nach § 27 des SprengG. benötigt derjenige, der ohne Gewinnabsichten (z.B. Böllerschützen zur Brauchtumspflege) mit Explosivstoffen umgehen will. Auch die Erlaubnis nach § 27 wird in der Regel nur unter Auflagen, wie etwa Nachweis einer Haftpflichtversicherung, erteilt. Zusätzlich gibt es meist noch Mengenbeschränkungen für den Erwerb von Explosivstoffen. Eine Tätigkeit für einen Auftraggeber ist nicht zulässig, auch wenn hierbei kein Gewinn erzielt wird.
Wer nun aber glaubt mit der Erteilung einer Erlaubnis, bzw. eines Befähigungsscheins könnte er ohne weiteres drauflos feuern, der irrt leider. Auch Erlaubnis-, bzw. Befähigungsscheininhaber müssen ihre Feuerwerke, bzw. pyrotechnischen Effekte 14 Tage vorher bei den zuständigen Behörden (Amt für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsicht) anmelden, bzw. unter Umständen sogar ausdrücklich genehmigt bekommen. (z. B. in Versammlungsstätten). Das gilt leider auch an Silvester. (ausgenommen frei verkäufliches Feuerwerk der Kategorie F2) Ohnehin ist es leider nicht so, dass Pyrotechniker den Großteil ihrer Zeit mit dem „verpulvern“ von Explosivstoffen verbringen. Die meiste Zeit verbringt ein Pyrotechniker am Schreibtisch mit dem Einholen von Genehmigungen, Planungen, Bestellungen, Rechnungen, Steuererklärungen...
Mit einem Lehrgang alleine kann man leider noch nicht viel anfangen. Für die Tätigkeit als Pyrotechniker hat der Gesetzgeber drei verschiedene Rechtsformen vorgesehen:
Eine Erlaubnis nach § 7 des SprengG. benötigen Personen oder Firmen, die selbstständig (also im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung) mit Pyrotechnik arbeiten wollen. Wer also beispielsweise selbst für Hochzeiten o. ä. Feuerwerke abbrennen will, muss diese Erlaubnis beim Amt für Arbeitsschutz, bzw. Gewerbeaufsichtsamt beantragen. Die Erteilung dieser Erlaubnis kostet einiges an Gebühren und wird in der Regel mit Auflagen verknüpft, z.B. Gewerbeschein, Nachweis einer Gewerbehaftpflichtversicherung, Nachweis von zugelassenen Lager- und Transportkapazitäten für Explosivstoffe. Die laufenden Kosten für einen § 7 Inhaber sind dementsprechend hoch. Wer nicht anstrebt von Pyrotechnik (zumindest Nebenberuflich) zu leben, sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Sonst wird daraus (finanziell gesehen) schnell ein Fass ohne Boden.
Einen Befähigungsschein nach § 20 benötigen Pyrotechniker, die im Auftrag eines Erlaubnisinhabers nach § 7 arbeiten wollen. Der § 7 Inhaber muss ihre Tätigkeit versichern. Ohne Anstellung bei einem § 7 Inhabers dürfen Inhaber eines Befähigungsscheins NICHT selbstständig tätig werden. Sie dürfen also z.B. nicht für Ihre privaten Zwecke ein Feuerwerk abbrennen, selbst wenn sie dabei keinerlei Gewinn / Umsatz erzielen. Ebenso dürfen Befähigungsscheininhaber KEINE Explosivstoffe erwerben, transportieren, lagern, etc. es sei denn sie tun dies im Auftrag eines § 7 Inhabers. Die Gebühren für die Ausstellung eines Befähigungsscheins sind im Vergleich zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des SprengG. relativ gering.
Eine Erlaubnis nach § 27 des SprengG. benötigt derjenige, der ohne Gewinnabsichten (z.B. Böllerschützen zur Brauchtumspflege) mit Explosivstoffen umgehen will. Auch die Erlaubnis nach § 27 wird in der Regel nur unter Auflagen, wie etwa Nachweis einer Haftpflichtversicherung, erteilt. Zusätzlich gibt es meist noch Mengenbeschränkungen für den Erwerb von Explosivstoffen. Eine Tätigkeit für einen Auftraggeber ist nicht zulässig, auch wenn hierbei kein Gewinn erzielt wird.
Wer nun aber glaubt mit der Erteilung einer Erlaubnis, bzw. eines Befähigungsscheins könnte er ohne weiteres drauflos feuern, der irrt leider. Auch Erlaubnis-, bzw. Befähigungsscheininhaber müssen ihre Feuerwerke, bzw. pyrotechnischen Effekte 14 Tage vorher bei den zuständigen Behörden (Amt für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsicht) anmelden, bzw. unter Umständen sogar ausdrücklich genehmigt bekommen. (z. B. in Versammlungsstätten). Das gilt leider auch an Silvester. (ausgenommen frei verkäufliches Feuerwerk der Kategorie F2) Ohnehin ist es leider nicht so, dass Pyrotechniker den Großteil ihrer Zeit mit dem „verpulvern“ von Explosivstoffen verbringen. Die meiste Zeit verbringt ein Pyrotechniker am Schreibtisch mit dem Einholen von Genehmigungen, Planungen, Bestellungen, Rechnungen, Steuererklärungen...
Lohnt sich so ein Lehrgang eigentlich für mich?
Wer selbstständig Feuerwerken will, sollte sich vorher genau überlegen, ob er die finanziellen Mittel, das kaufmännische Know How und das Durchhaltevermögen hat, um eine eigene Pyrofirma zu gründen.
Gerade am Anfang, wenn die Aufträge noch nicht so zahlreich sind, fressen einen die laufenden Kosten und Anschaffungen schnell auf. Insbesondere im Großfeuerwerksbereich ist man mit der so genannten „Kleinmengenregelung“ bezüglich Transport und Lagerung der Explosivstoffe schnell an den Grenzen der Legalität angekommen.
Die Kosten für einen ausreichend großen, trockenen Bunker und ein zugelassenes Fahrzeug für Explosivstoffe mitsamt jährlichem TÜV und erhöhter KFZ-Versicherung, sowie die Kosten für Behördengebühren, Pyro-Lehrgänge, ADR-Schein, Gewerbehaftpflichtversicherung, eine Zündanlage, Abschussrohre und jeder Menge sonstiges Equipment werden schnell uferlos. Hinzu kommt, dass man Feuerwerk in größeren Mengen einkaufen muss, um konkurrenzfähige Preise bieten zu können (in der Regel einen Jahresbedarf auf einmal).
Viele Feuerwerker, die vorhaben ihr Hobby zum (Neben-)Beruf zu machen, scheitern hier in den ersten Jahren wieder. Die Gründe hierfür sind meist nicht die fehlenden pyrotechnischen Sachkenntnisse, sondern eher mangelhafte kaufmännische Erfahrung.
Fazit: Der Schritt in die pyrotechnische Selbstständigkeit sollte gut überlegt sein, was natürlich niemanden davon abhalten soll, sein Glück zu versuchen. Gerade Lehrgangsträger, die ihre Kurse füllen möchten, stellen die Auftragslage und die zu tätigenden Investitionen leider häufig sehr geschönt dar. Wer vor hat später einmal als Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 zu arbeiten (z. B. freiberuflich oder in Festanstellung für einen § 7 Inhaber), für den lohnt sich der Lehrgang schon eher.
Gerade, wenn man bei einem Betrieb als Helfer arbeitet, der einen auch zukünftig beschäftigen will, kann der Lehrgang eine sinnvolle Investition sein
Gerade am Anfang, wenn die Aufträge noch nicht so zahlreich sind, fressen einen die laufenden Kosten und Anschaffungen schnell auf. Insbesondere im Großfeuerwerksbereich ist man mit der so genannten „Kleinmengenregelung“ bezüglich Transport und Lagerung der Explosivstoffe schnell an den Grenzen der Legalität angekommen.
Die Kosten für einen ausreichend großen, trockenen Bunker und ein zugelassenes Fahrzeug für Explosivstoffe mitsamt jährlichem TÜV und erhöhter KFZ-Versicherung, sowie die Kosten für Behördengebühren, Pyro-Lehrgänge, ADR-Schein, Gewerbehaftpflichtversicherung, eine Zündanlage, Abschussrohre und jeder Menge sonstiges Equipment werden schnell uferlos. Hinzu kommt, dass man Feuerwerk in größeren Mengen einkaufen muss, um konkurrenzfähige Preise bieten zu können (in der Regel einen Jahresbedarf auf einmal).
Viele Feuerwerker, die vorhaben ihr Hobby zum (Neben-)Beruf zu machen, scheitern hier in den ersten Jahren wieder. Die Gründe hierfür sind meist nicht die fehlenden pyrotechnischen Sachkenntnisse, sondern eher mangelhafte kaufmännische Erfahrung.
Fazit: Der Schritt in die pyrotechnische Selbstständigkeit sollte gut überlegt sein, was natürlich niemanden davon abhalten soll, sein Glück zu versuchen. Gerade Lehrgangsträger, die ihre Kurse füllen möchten, stellen die Auftragslage und die zu tätigenden Investitionen leider häufig sehr geschönt dar. Wer vor hat später einmal als Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 zu arbeiten (z. B. freiberuflich oder in Festanstellung für einen § 7 Inhaber), für den lohnt sich der Lehrgang schon eher.
Gerade, wenn man bei einem Betrieb als Helfer arbeitet, der einen auch zukünftig beschäftigen will, kann der Lehrgang eine sinnvolle Investition sein
Geht’s auch ohne Schein?
Wer Feuerwerk „nur“ als Hobby betreiben will, braucht nicht unbedingt einen Lehrgang besuchen. Eine Mitarbeit als Helfer in einer Feuerwerkscrew mit gutem Betriebsklima kann auch sehr reizvoll sein.
Keine Verantwortung, kein Papierkram, einfach Pyrotechnik pur. Und wenn es unbedingt mal ein Großfeuerwerk für eine Familienfeier o. ä. sein soll, hilft der Inhaber der Pyrofirma, bei der man als Helfer arbeitet, mit Sicherheit aus und übernimmt die Anmeldung / Versicherung etc. gegen einen fairen Preis. (so zumindest handhaben wir das in unserer Firma)
Für weitere Fragen rund um den Beruf des Pyrotechniker stehen wir (soweit es unsere Zeit zulässt) gerne zur Verfügung.
Keine Verantwortung, kein Papierkram, einfach Pyrotechnik pur. Und wenn es unbedingt mal ein Großfeuerwerk für eine Familienfeier o. ä. sein soll, hilft der Inhaber der Pyrofirma, bei der man als Helfer arbeitet, mit Sicherheit aus und übernimmt die Anmeldung / Versicherung etc. gegen einen fairen Preis. (so zumindest handhaben wir das in unserer Firma)
Für weitere Fragen rund um den Beruf des Pyrotechniker stehen wir (soweit es unsere Zeit zulässt) gerne zur Verfügung.
Hinweis: Das Sprengstoffrecht ändert sich regelmäßig. Wir übernehmen daher keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Angaben bezüglich der juristischen Zusammenhänge.